Sind alle Ihre elektrischen Geräte sicher?

Die Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester Elektrogeräte, Anlagen und Betriebsmittel ist Pflicht. Der Gesetzgeber hat diese Vorschrift in das Siebte Sozialgesetzbuch (§ 209 Abs. 1 Nr. 1, SGB VII) übernommen.


Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber dazu, zu ermitteln, ob Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz bestehen und diese zu bewerten. Auf dieser Grundlage hat er die notwendigen Maßnahmen zu treffen und die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen. Diese Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG wird durch die Anforderungen der BetrSichV für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln konkretisiert.


Fachgerechte Prüfungen IHK-zertifiziert

Durch die Prüfung nach BGV A3 VDE 701-702 können Sie davon ausgehen, dass Ihre Geräte in einem einwandfreien Zustand sind. Defekte Geräte können so schnell lokalisiert und ausgesondert werden.


Unsere Mitarbeiter sind ausgebildete Elektrofachkräfte, welche zusätzlich durch die Handwerkskammer zertifiziert sind, die Prüfung nach BGV A3 durchzuführen. Es werden ausschließlich Messgeräte verwendet, die nach VDE zugelassen sind.


Mit Haus-Licht ist diese Prüfung schnell erledigt!

Wir prüfen und beraten Verwaltung, Industrie und Großbetriebe, auch mit hohen Stückzahlen.
Professionelle Komplettlösungen für die Praxis:


  • Beratung
  • Planung
  • Durchführung
  • Auswertung mit Dokumentationsübergabe
  • Alles aus einer Hand



Kontakt:
Telefon: 0228 387 385 21
  E-Mail: info@haus-licht.de

Die BGV A3 ist eine Vorschrift der Berufsgenossenschaften, die jeden Unternehmer dazu verpflichtet alle in seinem Bereich befindlichen ortbeweglichen Elektrogeräte in einem einwandfreien Zustand zu halten, sei es die Kaffeemaschine, Bohrmaschine, oder der Drucker.


Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen jederzeit sehr gern zur Verfügung!

0228 / 387 385 21

info@haus-licht.de

Gebäudemanagement

Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen jederzeit sehr gern zur Verfügung!

0228 / 387 385 21